NoShow: Reise.Recht.verständlich & risikofrei
Sie sind nicht alleine, wenn Sie bereits mit solch "konstruktiven" Lösungsansätzen konfrontiert wurden:


Damit und mit überhöhten Stornokosten ist nun Schluss! NoShow setzt Ihre Verbraucherrechte seit 2016 unkompliziert und risikofrei durch.
Das sagen Kunden über NoShow auf Trustpilot und Google:
Ihre Rechte kurz erklärt an Max:
Hohe Stornogebühren zurückfordern & Fluggastrechte
Ihre Rechte kurz erklärt an Max: Überhöhte Stornokosten & Schadensersatz
Stornokosten bei einer Pauschalreise
Schadensersatz vom Veranstalter
Max hat eine Reise gebucht und freut sich auf seinen wohlverdienten Urlaub
Max bucht einen Flug oder eine Pauschalreise zu einem Tarif mit hohen Stornierungsgebühren / nicht stornierbaren Tarif. Er macht sich hierzu allerdings keinerlei Gedanken mehr und zählt die Tage zur Abreise.
Aus dem Anbeten der Sonne wird wohl doch nichts...
Die Koffer bleiben am Boden, der Flieger hebt ohne ihn ab... Max ist kurz vor Abreise erkrankt / die Pläne haben sich geändert oder Max hat auf Grund von Sicherheitsbedenken (Corona-Virus, Sicherheitslage im Land, etc.) selbst storniert. Umbuchen konnte Max lt. Anbieter nicht mehr und eine Reiserücktrittsversicherung hat er auch nicht / diese greift nicht.
Max will stornieren oder umbuchen
Auch nach stundenlangen Telefonaten mit Call-Centern bleibt ihm lediglich die Stornierung mit einer Gebühr von 20 % bis zu 100 %. Zudem erklären ihm die Mitarbeiter, dass Max die AGB-Bedingungen doch in der Form schriftlich akzeptiert habe. Einen Anwalt will Max aufgrund hoher Kosten nicht einschalten.
Max sucht verzweifelt nach einer Lösung und findet NoShow
Darf der Reiseveranstalter überhaupt so hohe Kosten veranschlagen? Max hat storniert, keinerlei Gegenleistung erhalten und eine hohe Summe bezahlen müssen, für die er lange gespart hat. Völlig demotiviert recherchiert Max im Internet und findet einige Fluggastrechteportale. Diese helfen lediglich bei Flugverspätungen / -ausfällen. Leider bietet keiner dieser Anbieter eine Lösung für Max‘ Problem. Aber siehe da, er findet "NoShow"! NoShow bietet Hilfe bei Flug- und Hotelstornierungen, verpassten Flügen, aber auch bei der Überprüfung von Stornierungskosten für Pauschalreisen.
NoShow nimmt den Fall unter die Lupe
Hierfür ist wirklich nur ein kurzes Formular zur Überprüfung notwendig? Max ist über die Information zur Gesetzeslage überrascht. Jetzt interessiert ihn noch viel mehr, ob die Höhe der Gebühren berechtigt war. Er reicht seinen Fall über das Formular ein und erhält innerhalb kurzer Zeit bereits ein Feedback. Nach mehreren Hundert Euro Stornierungskosten will Max jedoch kein weiteres Risiko mehr eingehen. NoShow arbeitet auf Erfolgsbasis / Erfolgsbeteiligung? Perfekt! Er beauftragt NoShow und diese treten auf eigene Kosten für seine Rechte ein!
Das Vorgehen war erfolgreich - das Geld wird ausbezahlt!
Max ist überrascht: Trotz der ausdrücklichen AGB erhält er einen Großteil der Stornierungskosten, die ihm ungerechtfertigt in Rechnung gestellt wurden zurück!. NoShow hat den Fall außergerichtlich und im notwendigen Falle auch gerichtlich in vollem Umfang übernommen und Max' Verbraucherrecht durchgesetzt. Max musste hierfür lediglich das Formular und die Bevollmächtigung ausfüllen, sich zurücklehnen und wurde ständig über den Verfahrensstand informiert.
Max hat seine perfekte Pauschalreise gebucht
Max sitzt auf gepackten Koffern und "fiebert" schon dem Abflug entgegen. Er hat die perfekte Pauschalreise gefunden! Die Pauschalreise ist gebucht, bezahlt – alles erledigt! Sonne, Strand und Erholung warten.
Der wohlverdiente Urlaub naht!
Max träumt von Sandstränden, frischen Meeresbrisen und exotischen Cocktails. Nun kann doch wirklich nichts mehr schiefgehen - oder etwa doch?
Leider kann doch so viel schief gehen...
Wenige Tage vor Reisebeginn storniert der Reiseveranstalter plötzlich – mit einer vagen Begründung. Max telefoniert stundenlang mit dem Veranstalter und dem Reisebüro, doch vergeblich. Ersatzangebote sind deutlich teurer, auch die ursprüngliche Reise kostet nun mehr. Die Anzahlung erhält er zurück, aber: Darf ein Reiseveranstalter einfach so eine Pauschalreise stornieren und Max die Urlaubszeit verderben?
Max findet bei der Suche nach seinen Rechten NoShow
Max ist enttäuscht – keine Alternative, keine richtige Entschuldigung, keine Hilfe. Bei seiner Recherche stößt er auf das Thema Schadensersatz bei stornierten Pauschalreisen / Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Doch wie bekommt er eine rechtliche Einschätzung, wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist oder die Selbstbeteiligung zu hoch ist? Er findet NoShow - einen auf Reiserecht spezialisierten Dienstleister, der die Rechte von Verbrauchern seit 2016 prüft und risikofrei durchsetzt!
NoShow prüft und setzt den Fall risikofrei durch
Max liest Erfahrungsberichte und Rechtstipps auf der NoShow-Webseite. Der Verdacht erhärtet sich: Er könnte Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit haben. Kein Kostenrisiko, keine Rechtsschutzversicherung nötig – klingt vielversprechend! Formular ausgefüllt, Unterlagen hochgeladen, Rückfragen telefonisch und per E-Mail beantwortet, Vollmacht erteilt.
NoShow übernimmt den Fall, Max wird regelmäßig informiert und kann sich entspannt zurücklehnen.NoShow war erfolgreich - Schadensersatz wird ausbezahlt!
Max ist überrascht: Ohne Vorabkosten oder Rechtsschutzversicherung konnte er seinen Anspruch tatsächlich gegen einen großen Veranstalter durchsetzen lassen! NoShow erwirkt neben der Rückzahlung der Anzahlung einen Schadensersatz von bis zu 50 % des Reisepreises – wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Mit dem Geld plant Max nun eine neue, noch schönere und hoffentlich reibungslose Traumreise.
Ihr gutes Recht:
STORNOKOSTEN BEI PAUSCHALREISEN:
Bisher galt: Wer keine Reiserücktrittskostenversicherung hat, oder wenn diese nicht greift (z. B. kein versicherter Grund), bleibt auf seinen Stornokosten sitzen!
NoShow ist Deutschlands erster Dienstleister, der Urlauber sogar drei Jahre rückwirkend bei entrichteten Stornogebühren unterstützt. NoShow reduziert Stornierungskosten auf ein gesetzlich zulässiges Minimum - teilweise sogar um bis zu 75 %*!
*höchste bisher erzielte prozentuale NoShow-Rückerstattung (exkl. NoShow-Erfolgsprovision
MEHR ZUM REISERÜCKTRITT:
Leider sind diese Pauschalen oftmals unangemessen hoch angesetzt. Erspart sich der Reiseveranstalter oftmals bspw. die Kosten für das Hotel, welches den größten Teil des Reisepreises ausmacht, so sollte dieser auch anteilig die allgemeinen Stornokosten absenken. Bspw. von 80 % auf 45 % - in der Praxis geschieht dies oftmals nicht. Prüfen Sie jetzt -kostenlos und unverbindlich- ob auch Sie zu viel Stornokosten bezahlt haben. Fordern Sie diese mit NoShow zurück! Wie stornieren Sie Ihre Reise richtig? / Was sind Ihre Rechte?
Schadensersatz, wenn der Reiseveranstalter Ihre Reise storniert:
Sie sind bedauerlicherweise nicht alleine: Sie haben Sich auf Ihre Pauschalreise gefreut, die ganze Familie eingespannt und plötzlich wurde Ihnen Ihre Reise seitens des Veranstalters storniert? Gründe kann es sicherlich einige geben, nicht jeder ist jedoch gerechtfertigt! Übliche Gründe, die Sie zu einem Schadensersatz wg. nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit berechtigen sind: Hotelüberbuchung, Fehlplanung, Flugannullierung oder mangelnder Wille, die etwas teurere Alternative für Sie kostenfrei ein zu buchen oder angeblich nicht erreichte Mindestteilnehmerzahl. Auch ein Storno mehrere Monate vor Reisebeginn zählt hierzu. NoShow ist auch hier Deutschlands erster Dienstleister, der Ihre Ansprüche für Sie risikofrei und unkompliziert durchsetzt. Ihre Ansprüche? Bis zu 75 % des Reisepreises als Schadensersatz!
HOTELSTORNIERUNG
Sie sind ein Individualreisender, haben Ihr Hotel gebucht, aber Ihre Pläne haben sich geändert? Sie haben daraufhin Ihr gebuchtes Hotel storniert und sind nicht eingecheckt? Die Stornokosten waren recht hoch? Sie könnten nachträglich einen Anspruch auf eine Teilerstattung haben! NoShow prüft Ihren Anspruch gerne kostenlos!
STORNOKOSTEN BEI PAUSCHALREISEN:
Bisher galt: Wer keine Reiserücktrittskostenversicherung hat, oder wenn diese nicht greift (z. B. kein versicherter Grund), bleibt auf seinen Stornokosten sitzen!
NoShow ist Deutschlands erster Dienstleister, der Urlauber sogar drei Jahre rückwirkend bei entrichteten Stornogebühren unterstützt. NoShow reduziert Stornierungskosten auf ein gesetzlich zulässiges Minimum - teilweise sogar um bis zu 75 %*!
*höchste bisher erzielte prozentuale NoShow-Rückerstattung (exkl. NoShow-Erfolgsprovision
MEHR ZUM REISERÜCKTRITT:
Leider sind diese Pauschalen oftmals unangemessen hoch angesetzt.
Erspart sich der Reiseveranstalter oftmals bspw. die Kosten für das Hotel, welches den größten Teil des Reisepreises ausmacht, so sollte dieser auch anteilig die allgemeinen Stornokosten absenken. Bspw. von 80 % auf 45 % - in der Praxis geschieht dies oftmals nicht.
Prüfen Sie jetzt -kostenlos und unverbindlich- ob auch Sie zu viel Stornokosten bezahlt haben. Fordern Sie diese mit NoShow zurück!
Wie stornieren Sie Ihre Reise richtig? / Was sind Ihre Rechte?
HOTELSTORNIERUNG:
Sie sind ein Individualreisender, haben Ihr Hotel gebucht, aber Ihre Pläne haben sich geändert?
Sie haben daraufhin Ihr gebuchtes Hotel storniert und sind nicht eingecheckt?
Die Stornokosten waren recht hoch?
Sie könnten nachträglich einen Anspruch auf eine Teilerstattung haben!
NoShow prüft Ihren Anspruch gerne kostenlos!
WARUM IST DIES SO?
Bei Hotelbuchungen über einen der großen Veranstalter (z. B. DER Tour, TUI, FTI, Schauins-Land, etc.) treten diese als Vertragspartner und Leistungsträger auf.
Diese sind nicht Inhaber des Hotels und haben allerdings oftmals besondere Einkaufsbedingungen, die eine kostengünstige Stornierung ermöglichen.
Diese Ersparnisse kommen jedoch Ihnen als Kunden nicht zu Gute, weshalb die bezahlten Stornopauschalen oftmals überhöht sind.
Schadensersatz, wenn der Reiseveranstalter Ihre Reise storniert:
Sie sind bedauerlicherweise nicht alleine: Sie haben sich auf Ihre Pauschalreise gefreut, die ganze Familie eingespannt und plötzlich wurde Ihnen Ihre Reise seitens des Veranstalters storniert? Gründe kann es sicherlich einige geben. Nicht jeder davon ist allerdings gerechtfertigt!
Üblich Gründe, die Sie zu einem Schadensersatz wg. nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit berechtigen: Hotelüberbuchung, Fehlplanung, Flugannullierung und mangelnder Wille, die etwas teurerer Alternative ein zu buchen, angeblich nichterreichte Mindestteilnehmerzahl (und Storno mehrere Monate vor Reisebeginn)
NoShow ist auch hier Deutschlands erster Dienstleister, der Ihre Ansprüche für Sie risikofrei und unkompliziert durchsetzt.
Ihre Ansprüche? Bis zu 75 % des Reisepreises als Schadensersatz!
Mehr zum Schadensersatz wg. nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit:
Verjährung:
Gem. § 651 i Abs. 3 BGB haben Ansprüche dieser Art eine zweijährige Verjährungsfrist, beginnend ab dem geplanten Reiseende.
Beispiel: Das Ende der ursprünglich gebuchten Reise wäre der 24.12.2022 gewesen. Der Anspruch kann somit noch bis 24.12.2024 geltend gemacht werden.
FLUG VERSPÄTET - ANNULLIERT - NICHT BEFÖRDERT:
Ihr Flug hatte eine Verspätung von über 3 h am Ankunftsort? Sie haben aufgrund einer Verspätung Ihren Anschlussflug verpasst und sind über 3 h später angekommen? Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert? Sie waren rechtzeitig am Gate – Ihr Flug war aber überbucht? Setzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 600 Euro pro Person durch – unabhängig vom Ticketpreis!
FLUG VERSPÄTET - ANNULLIERT - NICHT BEFÖRDERT:
Ihr Flug hatte eine Verspätung von über 3 h am Ankunftsort?
Sie haben aufgrund einer Verspätung Ihren Anschlussflug verpasst
und sind über 3 h später angekommen?
Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert?
Sie waren rechtzeitig am Gate – Ihr Flug war aber überbucht?
Setzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 600 Euro pro Person durch
– unabhängig vom Ticketpreis!
FLUG VERPASST ODER STORNIERT:
Selbst bei einer Stornierung oder einem Nichtantritt sind Sie unabhängig von den Tarifbedingungen (AGB) der Airline, nicht immer dazu verpflichtet, die vollen Stornierungsgebühren entrichten. Ihnen steht mindestens eine Erstattung nicht angefallener Steuern und Gebühren, sowie Ihrer Sitzplatzreservierung und Gepäckkosten zu! Bei Überbuchung oder Weiterverkauf des Sitzplatzes können Sie sogar Ihren gesamten Ticketpreis zurückfordern!
NOSHOW HILFT
NoShow verhilft Ihnen zur Erstattung von mindestens der Steuern und Gebühren, selbst wenn das Ticket nicht stornierbar war. Prüfen Sie am besten jetzt - kostenlos und unverbindlich - wie viel Geld Sie für Ihr storniertes oder nicht genutztes Ticket zurückerhalten!
FLUG VERPASST ODER STORNIERT:
Selbst bei einer Stornierung oder einem Nichtantritt sind Sie unabhängig von den Tarifbedingungen (AGB) der Airline, nicht immer dazu verpflichtet, die vollen Stornierungsgebühren entrichten.
Ihnen steht mindestens eine Erstattung nicht angefallener Steuern und Gebühren, sowie Ihrer Sitzplatzreservierung und Gepäckkosten zu!
Bei Überbuchung oder Weiterverkauf des Sitzplatzes können Sie sogar Ihren gesamten Ticketpreis zurückfordern!
NOSHOW HILFT
NoShow verhilft Ihnen zur Erstattung von mindestens der Steuern und Gebühren, selbst wenn das Ticket nicht stornierbar war.
Prüfen Sie am besten jetzt - kostenlos und unverbindlich - wie viel Geld Sie für Ihr storniertes oder nicht genutztes Ticket zurückerhalten!
Als erster Anbieter Deutschlands setzt NoShow auch komplizierte Ansprüche aus dem Reiserecht bei Pauschalreisen durch!
-
Kostenlose telefonische Fallbesprechung zu möglichen Chancen und Tipps
Mo. - Fr. 08:30 - 18 Uhr
+49 (0)89 58 80 188 00
(Sondersprechzeiten, Samstags von 13 - 16 Uhr nach Vereinbarung) - Live-Chat ohne Anmeldung (falls Anruf nicht möglich)
- Wir sind kurz offline oder außerhalb der Geschäftszeiten? Telefontermin vereinbaren! Einfach den Icon rechts anklicken
- WhatsApp-Notfallsupport (Mo. - Sa. bis 16 Uhr)
Warum Noshow?
Risikofrei zu Ihrem Recht mit ruecktritt.eu
In Eigenregie
- Hoher Zeitaufwand / Hartnäckigkeit von Nöten
- Geringe Erfolgschance
- Lange Wartezeiten der Bearbeitung
- Mangelnde Expertise
Zu Ihrem Recht mit NoShow
- Kein Kostenrisiko (auch bei Verfahrensverlust)
- Gleichbleibende Provisionen
- Den Löwenanteil (inkl. Zinsen) erhalten stets Sie
- Minimaler Zeitaufwand /
wenige Minuten für die Eingabe - Viele verschiedene Rechtsgebiete im Reiserecht
- Hohe Erfolgschancen
- Erfahrene Experten / Rechtsanwälte
- Bis zu 3 Jahre rückwirkend den Anspruch prüfen!
Anwalt beauftragen
- Kostenrisiko von mehreren
hundert Euro - Hoher Zeitaufwand
- Lange Prozessdauer möglich
- Vorfinanzierung des Prozesses
- Ggf. unklare Erfolgschancen, falls Anwalt nicht auf Reiserecht spezialisiert ist
Kontakt
Pressemeldungen
Refund Hero werden!
info[at]ruecktritt.eu
+49 (0)89 58 80 188 00 (MEZ/UTC+1)
+49 (0)8234 9089 22 0 (MEZ/UTC+1)