Zum Inhalt springen

NoShow: Reise.Recht.verständlich & risikofrei

NoShow: Reise.Recht.verständlich & risikofrei

Wir helfen bei:
Rückforderung Überhöhter Stornokosten bei Pauschalreisen II Schadensersatz, wenn der Veranstalter die Reise storniert II Stornokosten bei Hotel-Buchungen II Verpassten oder stornierten Flügen II Fluggastrechten

Sie sind nicht alleine, wenn Sie bereits mit solch "konstruktiven" Lösungsansätzen konfrontiert wurden:

Veranstalter sagt: "Sie haben aber die AGB's so akzeptiert...!"
Veranstalter sagt: "In diesem Fall können wir Ihnen leider keine Kulanzlösung anbieten..."
Reiseveranstalter sagt: "Wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro...Sie sind aber der Vertragspartner!...!
"Das Urteil des BGH ist uns bekannt, es betraf aber nicht uns..."
"Unsere AGB sind anwaltlich geprüft & entsprechen höchsten Standards"
"Der absolute Klassiker: "Ich bitte um..." Veranstalter: "....keine Antwort"

Damit und mit überhöhten Stornokosten ist nun Schluss! NoShow setzt Ihre Verbraucherrechte seit 2016 unkompliziert und risikofrei durch.

Ihre Rechte kurz erklärt an Max:
Hohe Stornogebühren zurückfordern & Fluggastrechte

Ihre Rechte kurz erklärt an Max: Überhöhte Stornokosten & Schadensersatz

Ihr gutes Recht:

Max ist trautig, da er seine Reise storniert und hohe Stornokosten gezahlt hat - es gibt bis zu 75 % zurück!

STORNOKOSTEN BEI PAUSCHALREISEN:

Bisher galt: Wer keine Reiserücktrittskostenversicherung hat, oder wenn diese nicht greift (z. B. kein versicherter Grund), bleibt auf seinen Stornokosten sitzen!

NoShow ist Deutschlands erster Dienstleister, der Urlauber sogar drei Jahre rückwirkend bei entrichteten Stornogebühren unterstützt. NoShow reduziert Stornierungskosten auf ein gesetzlich zulässiges Minimum - teilweise sogar um bis zu 75 %*!

*höchste bisher erzielte prozentuale NoShow-Rückerstattung (exkl. NoShow-Erfolgsprovision

Flip Flops für den Strand

MEHR ZUM REISERÜCKTRITT:

Leider sind diese Pauschalen oftmals unangemessen hoch angesetzt. Erspart sich der Reiseveranstalter oftmals bspw. die Kosten für das Hotel, welches den größten Teil des Reisepreises ausmacht, so sollte dieser auch anteilig die allgemeinen Stornokosten absenken. Bspw. von 80 % auf 45 % - in der Praxis geschieht dies oftmals nicht. Prüfen Sie jetzt -kostenlos und unverbindlich- ob auch Sie zu viel Stornokosten bezahlt haben. Fordern Sie diese mit NoShow zurück! Wie stornieren Sie Ihre Reise richtig? / Was sind Ihre Rechte?

ruecktritt.eu NoShow Max bekommt sein Geld nicht zurück

Schadensersatz, wenn der Reiseveranstalter Ihre Reise storniert:

Sie sind bedauerlicherweise nicht alleine: Sie haben Sich auf Ihre Pauschalreise gefreut, die ganze Familie eingespannt und plötzlich wurde Ihnen Ihre Reise seitens des Veranstalters storniert? Gründe kann es sicherlich einige geben, nicht jeder ist jedoch gerechtfertigt! Übliche Gründe, die Sie zu einem Schadensersatz wg. nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit berechtigen sind: Hotelüberbuchung, Fehlplanung, Flugannullierung oder mangelnder Wille, die etwas teurere Alternative für Sie kostenfrei ein zu buchen oder angeblich nicht erreichte Mindestteilnehmerzahl. Auch ein Storno mehrere Monate vor Reisebeginn zählt hierzu. NoShow ist auch hier Deutschlands erster Dienstleister, der Ihre Ansprüche für Sie risikofrei und unkompliziert durchsetzt. Ihre Ansprüche? Bis zu 75 % des Reisepreises als Schadensersatz!

Hotelbuchung stornieren Stornokosten Individualreise

HOTELSTORNIERUNG

Sie sind ein Individualreisender, haben Ihr Hotel gebucht, aber Ihre Pläne haben sich geändert? Sie haben daraufhin Ihr gebuchtes Hotel storniert und sind nicht eingecheckt? Die Stornokosten waren recht hoch? Sie könnten nachträglich einen Anspruch auf eine Teilerstattung haben! NoShow prüft Ihren Anspruch gerne kostenlos!

Max. 600 Euro Anspruch

FLUG VERSPÄTET - ANNULLIERT - NICHT BEFÖRDERT:

Ihr Flug hatte eine Verspätung von über 3 h am Ankunftsort? Sie haben aufgrund einer Verspätung Ihren Anschlussflug verpasst und sind über 3 h später angekommen? Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert? Sie waren rechtzeitig am Gate – Ihr Flug war aber überbucht? Setzen Sie Ihren Anspruch auf bis zu 600 Euro pro Person durch – unabhängig vom Ticketpreis!

Sonniger Strand mit Sonnenschirm, Seestern und Sonnenbrille

FLUG VERPASST ODER STORNIERT:

Selbst bei einer Stornierung oder einem Nichtantritt sind Sie unabhängig von den Tarifbedingungen (AGB) der Airline, nicht immer dazu verpflichtet, die vollen Stornierungsgebühren entrichten. Ihnen steht mindestens eine Erstattung nicht angefallener Steuern und Gebühren, sowie Ihrer Sitzplatzreservierung und Gepäckkosten zu! Bei Überbuchung oder Weiterverkauf des Sitzplatzes können Sie sogar Ihren gesamten Ticketpreis zurückfordern!

Reisekoffer - bereit für den Urlaub!

NOSHOW HILFT

NoShow verhilft Ihnen zur Erstattung von mindestens der Steuern und Gebühren, selbst wenn das Ticket nicht stornierbar war. Prüfen Sie am besten jetzt - kostenlos und unverbindlich - wie viel Geld Sie für Ihr storniertes oder nicht genutztes Ticket zurückerhalten!

Als erster Anbieter Deutschlands setzt NoShow auch komplizierte Ansprüche aus dem Reiserecht bei Pauschalreisen durch!

Warum Noshow?

Risikofrei zu Ihrem Recht mit ruecktritt.eu

ruecktritt.eu NoShow Max bekommt sein Geld nicht zurück
In Eigenregie
  • Hoher Zeitaufwand / Hartnäckigkeit von Nöten
  • Geringe Erfolgschance
  • Lange Wartezeiten der Bearbeitung
  • Mangelnde Expertise
Stornokosten bei Pauschalreisen zurückfordern mit NoShow-Man - Orange ruecktritt.eu
Zu Ihrem Recht mit NoShow
  • Kein Kostenrisiko (auch bei Verfahrensverlust)
  • Gleichbleibende Provisionen
  • Den Löwenanteil (inkl. Zinsen) erhalten stets Sie
  • Minimaler Zeitaufwand /
    wenige Minuten für die Eingabe
  • Viele verschiedene Rechtsgebiete im Reiserecht
  • Hohe Erfolgschancen
  • Erfahrene Experten / Rechtsanwälte
  • Bis zu 3 Jahre rückwirkend den Anspruch prüfen!
Max - beauftragt Anwalt ruecktritt.eu
Anwalt beauftragen
  • Kostenrisiko von mehreren
    hundert Euro
  • Hoher Zeitaufwand
  • Lange Prozessdauer möglich
  • Vorfinanzierung des Prozesses
  • Ggf. unklare Erfolgschancen, falls Anwalt nicht auf Reiserecht spezialisiert ist

Unernehmen
Impressum

AGB
Datenschutz


© NOSHOW 2025

Kontakt
Pressemeldungen

Refund Hero werden!

info[at]ruecktritt.eu

+49 (0)89 58 80 188 00 (MEZ/UTC+1)
+49 (0)8234 9089 22 0 (MEZ/UTC+1)